Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit wird regelmäßig im Rahmen einer privaten Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung mit vereinbart. Kommt es zu einer Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung lehnen Versicherer häufig die beanspruchten Leistungen ab. Zur Begründung stützen sie sich auf Gutachterinstitute, die von ihnen regelmäßig beauftragt werden und keineswegs wieder die Anforderungen erfüllen, die von der Rechtsprechung gefordert werden. Ebenfalls wird häufig eine Leistung verweigert mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe bei Stellung des Antrages die ihm gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet. Gleichzeitig wird regelmäßig vom Vertrag zurückgetreten oder der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, was insoweit gefährlich ist, als nicht nur der aktuelle Versicherungsfall geregelt wird, sondern auch in Zukunft keinerlei Anspruch mangels Vertrages mehr geltend gemacht werden kann, obwohl man jahrelang seine Prämien bezahlt hat. Schließlich ist immer wieder zu beobachten, dass die Bearbeitung von Leistungsanträgen durch Versicherer hinausgezögert wird und immer wieder weitere medizinische Unterlagen gefordert werden.

Ohne anwaltliche Hilfe ist es kaum möglich, sich gegen den Versicherer durchzusetzen. Da das Versicherungsrecht eine Spezialmaterie ist, die auch spezielle Kenntnisse erfordert, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen.

In vielen Fällen liegen Fehler bereits bei der Antragsstellung vor. Insbesondere sind die vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen nicht immer einfach zu beantworten, so dass auch hier dringend empfohlen wird, sich der Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht zu versichern.

Rechtsanwalt Mauer ist seit 2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht und steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.