Krankentagegeldversicherung / Krankenhaustagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung / Krankenhaustagegeldversicherung

Ansprüche aus der Krankentagegeld- bzw. Krankenhaustagegeldversichrung bestehen dann, wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt, was der Fall ist, wenn der Versicherungsnehmer seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Auch in diesem Versicherungsbereich gibt es vielfältige Problemstellungen, die zu einer gänzlichen Leistungsverweigerung oder einer Einstellung der Leistung führen können.

Nur beispielshaft sei hier genannt, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorwirft, Obliegenheiten nach § 9 MB/KT nicht beachtet, nämlich nicht dafür gesorgt zu haben, dass die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit wird häufig der Einwand erhoben, es liege nicht mehr Arbeitsunfähigkeit, sondern Berufsunfähigkeit vor.

Ohne anwaltliche Hilfe ist ein Versicherungsnehmer nahezu ohne Chance, sich gegen den Versicherer zu wehren. Es empfiehlt sich daher, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen.

Rechtsanwalt Mauer ist seit nahezu 12 Jahren Fachanwalt für Versicherungsrecht und daher in der Lage, Ihnen kompetent zu helfen.