Hausratversicherung

Hausratversicherung

Rechnet man die Werte seines Hausrates, d. h. der Möbel, der Kleidung sowie der im Haus befindlichen Gegenstände zusammen, ergibt sich regelmäßig eine erhebliche Summe, die Anlass gibt, eine Hausratversicherung abzuschließen.

Um Verluste im Versicherungsfall nicht hinnehmen zu müssen, ist es wichtig, die vorhandenen Werte realistisch zu ermitteln. Bei Beantragung der Hausratversicherung ist ein Versicherungswert anzugeben. Maximal bis zu diesem Betrag besteht im Versicherungsfall ein Leistungsanspruch. Ist der Wert mithin zu gering, verbleiben erhebliche Schäden.

Bei falscher Wertangabe beruft sich der Versicherer zudem auf Unterversicherung und ist berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Eine derartige Leistungskürzung kann allerdings von vorneherein vermieden werden, wenn in Absprache mit dem Versicherer ein Pauschalbetrag pro versicherter Wohnfläche vereinbart wird.

Regelmäßig liegt ein Versicherungsfall vor, wenn Hausrat durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt. Möglich ist es, diesen Katalog zu erweitern und auf die konkreten Bedürfnisse anzupassen.

Bereits bei Antragsstellung ist es daher sinnvoll, sich kompetent beraten zu lassen.,

Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist es stets erforderlich, seinen Vertrag genau zu kennen, um alle Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. So sind regelmäßig neben dem reinen Wertersatz auch eine Vielzahl von Kosten versichert, die durch den Versicherungsfall ausgelöst worden sind.

Rechtsanwalt Albrecht Mauer ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Lage, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu helfen.