Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung dient dem Schutz der versicherten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Bei Erwerb einer Immobilie wird durch das finanzierende Kreditinstitut regelmäßig der Abschluss einer Gebäudeversicherung verlangt. Häufig wird auch eine bestehende Gebäudeversicherung vom Voreigentümer übernommen. 

Regelmäßig werden die Risiken Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Möglich ist es allerdings auch, nur eines dieser Risiken zu versichern.

Zunehmend wird auch die Absicherung von Elementarschäden angeboten. Erweitert werden kann der Versicherungsvertrag beispielsweise zudem um das Risiko der Überspannungsschäden.

Mit Hilfe des gleitenden Neuwertfaktors wird der Versicherungsvertrag an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Aufgabe des Versicherungsnehmers ist es, für eine ausreichende Versicherungssumme zu sorgen. Dies ist allerdings dann der Fall, wenn auf den Gebäudewert in Mark 1914 Bezug genommen wird.

Kommt es zu einem Totalschaden an einem Gebäude, besteht zunächst trotz Neuwertversicherung lediglich ein Anspruch auf Auszahlung des Gebäudezeitwertes.

Wird die Durchführung eines Neubaus sichergestellt und dies dem Versicherer nachgewiesen, ist der Neuwert zu ersetzen.

Im Schadenfall können vielfältige Probleme auftauchen. Nur beispielsweise ist ein Wasserschaden im Gebäude anzuführen. Versichert ist dieser Wasserschaden nur, wenn er durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht worden ist.

Ist beispielsweise infolge maroder Bausubstanz Regenwasser in das Gebäude eingedrungen, besteht kein Versicherungsschutz. Anders kann dies allerdings dann sein, wenn ein Sturm einen Gebäudeschaden ausgelöst und damit auch den Wassereintritt verursacht hat.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Gebäudeversicherer unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mauer als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit langjähriger Berufserfahrung. In gleicher Weise berät er Sie zu Fragen des Versicherungsvertrages und insbesondere der Frage, ob der Versicherungsschutz ausreichend, bzw. vollständig ist.