Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Sowohl für Verbraucher, als auch Gewerbetreibende ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nahezu ein Muss. So kann bereits leichteste Fahrlässigkeit einen immensen Schaden auslösen, dessen Ersatz nur mit Hilfe eines Versicherers überhaupt möglich ist. Jedenfalls droht bei eigener Zahlungsverpflichtung eine Existenzgefährdung.

Häufig wird vom Haftpflichtversicherer eingewandt, der Schaden sei vorsätzlich herbeigeführt worden, was zu einem Leistungsausschluss führt.

Ohne die juristische Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht ist es einem Versicherungsnehmer oft kaum möglich, in diesem Fall seinen Anspruch aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag durchzusetzen.

Bei der Inanspruchnahme einen Dritten sind stets Obliegenheiten zu beachten. Bei Missachtung drohen Leistungseinbußen, so dass eine rechtzeitige anwaltliche Beratung vor Schäden helfen kann.

Rechtsanwalt Albrecht Mauer als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist Ihr kompetenter Ansprechpartner auch im Bereich der Haftpflichtversicherung.