Gebäudehaftpflichtversicherung

Gebäudehaftpflichtversicherung

Vermietet der Eigentümer einer Immobilie diese oder einen Teil des Hauses, zum Beispiel eine Einliegerwohnung, ist es ratsam, eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen.

So trifft den Gebäudeeigentümer eine Verkehrssicherungspflicht. Diese beinhaltet seine Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass Personen in und um das Haus herum keinen Schaden erleiden.

Häufigstes Beispiel ist hier die Verpflichtung, im Winter zu streuen oder Schnee zu räumen.

Selbst wenn in einem Mietvertrag diese Pflicht auf den Mieter abgewälzt worden ist, bleibt die Haftung des Hauseigentümers bestehen.

Ist die Bausubstanz marode, so dass sich Bauteile lösen können, droht ebenfalls ein Schaden, der gemäß § 836 BGB zu ersetzen ist. 

Auch hier greift die Gebäudehaftpflichtversicherung.

Nutzt man seine Immobilie selber, ist das Haftpflichtrisiko meistens in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Da hier jedoch ganz unterschiedliche Deckungen angeboten werden, ist eine Überprüfung des Vertrages im Hinblick auf vorhandene Risiken erforderlich.

Rechtsanwalt Albrecht Mauer ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit langjähriger Berufserfahrung Ihr Ansprechpartner.