Private Unfallversicherung (PUV)

Private Unfallversicherung (PUV)

Eine Unfallversicherung wird vielfach abgeschlossen, da für relativ geringe Prämie recht hohe Leistungen vereinbart werden können. Diese hohen, verlockenden Beträge werden allerdings nicht bei jedem Unfall ausgezahlt, sondern erfordern eine 100-prozentige Invalidität. Hat der Unfall daher keinen Dauerschaden verursacht, gibt es keinerlei Invaliditätsleistung. Im Übrigen ist stets zu bewerten, in welchem Grad der eingetretene Dauerschaden besteht, wobei die Bewertung sich nach der in den Verträgen enthaltenen Gliedertabelle bestimmt.

Bei der Bewertung des Invaliditätsgrads kommt es häufig zu massiven Meinungsunterschieden, zumal ab einem gewissen Grad oft eine Progression vereinbart ist, so dass sich erhebliche Differenzen ergeben können.

Neben der Invaliditätszahlung kann auch eine Invaliditätsrente vereinbart werden. Weitere, mögliche Leistungsbereiche sind Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld sowie eine Todesfallsumme.

Voraussetzung ist jedoch stets ein Unfall, also ein plötzliches, von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis, wodurch diese eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet.

Keineswegs ist immer eindeutig, ob ein Unfall vorliegt oder nicht. Im Bereich der Unfallversicherung gibt es daher eine Vielzahl möglicher Probleme, die ohne anwaltliche Hilfe kaum zu lösen sind.

Aufgrund vieler abgewickelter Unfallversicherungsfälle ist Herr Rechtsanwalt Mauer als Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Lage, Ihnen kompetente Hilfestellung zu leisten.