Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen soll eine Rechtsschutzversicherung die finanziellen Risiken abdecken, die durch Beauftragung eines Anwalts und ein gerichtliches Verfahren entstehen können. Bereits bei Abschluss des Vertrages ist darauf zu achten, für welche Rechtsgebiete es gelten soll. Im Gegenzug bedeutet dies, dass nicht immer eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, sondern nur dann, wenn das Rechtsgebiet, aus dem der Rechtsstreit stammt, auch zum Gegenstand des Vertrages gemacht worden ist. Auch hier empfiehlt es sich, bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einen individuell passenden Vertrag zu erhalten.

Bei jedem Rechtsschutzfall besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl. Empfehlungen des Versicherungsnehmers sind zwar hilfreich aber müssen nicht beachtet werden.

Eine Abdeckung durch den Versicherer ist allerdings nur dann geschuldet, wenn für den beabsichtigten Rechtsstreit auch hinreichende Erfolgsaussicht besteht. 

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit über 30-jähriger Berufserfahrung ist Rechtsanwalt Mauer Ihr kompetenter Ansprechpartner.