Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Sinn einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist es, den Schaden zu ersetzten, der dadurch entsteht, dass sich ein versichertes Risiko realisiert und in Folge dessen ein Betrieb nicht fortgeführt werden kann.

Ziel ist mithin die Vermeidung von Gewinneinbrüchen für den Fall, dass es dem Unternehmer unmöglich ist, seinen Betrieb fortzuführen.

Zur Ermittlung des versicherten Gewinns sowie der laufenden Kosten werden durch den Versicherer regelmäßig Gutachter eingeschaltet.

Zur Überprüfung des Gutachtens empfiehlt es sich, mit Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht das Versicherungsgutachten einen Fachmann zur Stellungnahme zu überlassen oder aber sogar ein Gegengutachten einzuholen.

In jedem Fall ist eine genaue Überprüfung des konkreten Versicherungsvertrages erforderlich, um den Umfang des Versicherungsschutzes zu kennen und gegebenenfalls eine fehlerhafte Abrechnung des Versicherers angreifen zu können.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist Ihr Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Albrecht Mauer.