Diesel-Abgasskandal

News: 20.10.2017 in Allgemein
Diesel-Abgasskandal

Fahrer eines Dieselfahrzeugs sind durch die Meldungen in der Presse in letzter Zeit recht verunsichert worden, was die Frage anbetrifft, ob und in welcher Weise sie Ansprüche aufgrund der inzwischen unstreitigen Manipulationen besitzen. Da die Manipulation zur Veränderung von Testwerten eine Täuschungshandlung und damit einen Betrug darstellt lag es nahe, an Schadensersatzansprüche zu denken.

Da die Täuschungshandlung im Herstellerwerk allerdings vorgenommen worden ist, ergab sich die Frage, ob auch der jeweilige Vertragshändler verantwortlich gemacht werden kann und ebenfalls auf Schadensersatz haftet.

Das OLG Koblenz hat nunmehr in einer Entscheidung vom 28.09.2017 entschieden, dass ein Vertragshändler für die durchgeführten Manipulationen nicht verantwortlich ist.

Dies wäre beispielsweise dann der Fall gewesen, wenn der jeweilige Fahrzeughersteller als Erfüllungsgehilfe des Händlers angesehen werden könnte. Tatsächlich ist ein Fahrzeughersteller jedoch nicht in den Pflichtenkreis des Händlers einbezogen. Regelmäßig handelt es sich bei dem Händler um eine eigenständige juristische Person die die Verträge in eigenem Namen schließt. Sie trägt daher auch das mit dem Verkauf der Fahrzeuge verbundene wirtschaftliche Risiko, wobei der Fahrzeughersteller weder unmittelbar noch bei Übergabe des Wagens beteiligt ist.

Anders ist es allerdings, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen, dass das Fahrzeug nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt.

Hier ist der Händler in der Pflicht, da er als Vertragspartner für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages zu sorgen hat.